Stand: 01.01.23

Schutzhütte

neue Schutzhüttenbetreuung in Friedensdorf

ab 01.01.2023 übernimmt Herr Steffen Burk die Betreuung der Schutzhütte.

Terminvereinbarung möglich unter Tel. 0171-4700796

neuer Anstrich Schutzhütte in Friedensdorf im Juli 2017

Blick von der Schutzhütte Richtung Biedenkopf
Blick von der Schutzhütte Richtung Biedenkopf
Schaubild vom Lahntal mit Benennung der Berge

Auszug aus der Schutzhüttenordnung

Diese Hütte wurde im Sommer 1976 von Mitgliedern des Vereins und freiwilligen Helfern aus Friedensdorf neu errichtet, nachdem die frühere Hütte im Jahre 1975 durch einen Brand vollständig vernichtet worden war. Die Gemeinde Dautphetal stellte das erforderliche Bauholz zur Verfügung.
Die Hütte steht allen Bürgern zur Veranstaltung von privaten Feiern gegen Entrichtung der u.a . Gebühren nach unterschriftlicher Anerkennung der Schutzhüttenordnung und vorheriger Anmeldung bei

dem jeweiligen Schutzhüttenwart

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Öffentliche Veranstaltungen, außer Bratpartien örtlicher Vereine, sind nicht gestattet.

Schul- bzw. Abiturfeiern sind untersagt
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Da die Schutzhütten alle auf gemeindlichen Boden stehen, und lediglich die Trägerschaft Vereinen übertragen ist, fallen diese ebenfalls unter den Begriff der öffentlichen Gebäude der Gemeinde (wie z.B.: die BGH/DGH). Es besteht somit ab 01.10.2007 - R a u c h v e r b o t. -

Dabei ist es unerheblich, ob es eine private oder eine öffentliche Veranstaltung ist.

Verantwortlich für die Durchsetzung des Rauchverbots ist der Mieter.

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Folgende Anweisungen sind zu beachten:

1. Durch die Anerkennung der nachf. Benutzerordnung entsteht ein Mietverhältnis, bei dem sich der Mieter uneingeschränkt den hier getroffenen Regelungen unterwirft.

2. Im Falle einer öffentlichen Veranstaltung hat der Mieter alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und eine Gaststättenerlaubnis (Gestattung) der Gemeinde, sowie, gegebenenfalls, einen Bescheid über die Sperrzeitverkürzung seitens der Gemeinde vorzulegen. Diese Nachweise müssen spätestens bei Abholung des Schlüssels vorliegen.

3. Die Benutzung aller Heiz-, Wasser-, Beleuchtungs- und Brateinrichtungen ist nur nach vorheriger Unterweisung durch den Schutzhüttenwart bzw. einem Vorstandsmitglied gestattet.

4. Der Mieter wird daraufhingewiesen,

a) den durch die Veranstaltung in der Hütte entstehenden Lärm grundsätzlich auf das Unvermeidbare zu beschränken,

b) den Lärm nach 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu drosseln, damit die Nachtruhe der BürgerInnen von Friedensdorf nicht durch laute Musik und
anderweitigen Lärm (Böller, Feuerwerk, etc.) gestört wird.

c) dass ihm auch Ruhestörungen durch lautstark abfahrende Kraftfahrzeuge zugerechnet werden,

d) dass die zur Schutzhütte anliegenden Grundstücke nicht ohne entsprechende Erlaubnis zu benutzen und auch nicht zu verunreinigen sind,

e) dass das Übernachten in der Schutzhütte grundsätzlich nicht erlaubt ist,

f) dass das Benutzen von Elektro-Heizgeräten und großen Musikanlagen untersagt ist (Stromverbrauch wird sep. abgerechnet)

g) dass er persönlich für alle Schäden, die durch die Veranstaltung entstehen, haftet.

h) dass für den Autoverkehr gesperrte Wege (z.B. In der Schlinke) nicht befahren werden dürfen.


Aufgrund von Größe und Art der Veranstaltung verpflichtet sich der Mieter, eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abzuschließen, mit der mögliche Schäden, die Dritten, während, in Vorbereitung oder in Folge der Veranstaltung entstehen, abgedeckt werden!
Das Belassen von Wertgegenständen in und vor der Hütte geschieht auf eigene Gefahr. Die Hütte ist
nicht gegen Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus versichert.

Bei starker Trockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr kann auf behördliche Anordnung die Nutzung der Hütte

und des Geländes untersagt oder besondere Auflagen festgelegt werden. Waldbrandgefahrenindex

Der Vermieter haftet nicht für das Versagen von Einrichtungen, für Betriebsstörungen oder sonstige die Benutzung beeinträchtigende Ereignisse.

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Der Mieter muss sich bei Bedarf selbst eine Zapfanlage und Gas f. den Bräter beschaffen !!!!

Ab dem 01.04.2007 steht bei Bedarf Kaffee-, Essgeschirr und Besteck für 80 Personen gegen eine Mietgebühr und Kaution zur Verfügung.

Sitzplätze reichen für ca. 55-60 Personen


Der Mieter muss volljährig sein.

Unterschriftsfälschungen im Mietvertrag werden zur Anzeige gebracht.


Alle Angaben ohne Gewähr

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